Auftritt im Internet
Barrierefreie Webauftritte
Wir prüfen, ob Menschen Ihren Webauftritt wahrnehmen, verstehen und bedienen können. Sie erhalten einen Bericht nach WCAG 2.2 mit konkreten Maßnahmen; bei betroffenen Angeboten berücksichtigen wir die Anforderungen des BFSG.
Preisorientierung: Umsetzung der Maßnahmen120 € je Stunde · zzgl. USt.
Eine technische Prüfung verbindet automatische Befunde mit manuellen Bedienungstests.
- Umfang festlegen
Seiten, typische Abläufe und Prüfkriterien gemeinsam auswählen.
- Bedienung prüfen
Unter anderem Tastatursteuerung, Fokus, Vergrößerung, Struktur und Kontraste testen.
- Befunde bearbeiten
Fundstellen und Prioritäten dokumentieren. Beauftragte Verbesserungen umsetzen.
- Erneut prüfen
Geänderte Bereiche und betroffene Abläufe nachtesten. Offene Punkte festhalten.
Untersuchte Bereiche, Befunde und Grenzen bleiben erkennbar. Die technische Prüfung ersetzt keine rechtliche Bewertung.
Wer betroffen ist
Für öffentliche Stellen des Bundes gilt die BITV 2.0; für Länder und Kommunen gelten die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Das BFSG erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr. Nicht jede Unternehmenswebseite fällt darunter. Für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen bestehen Ausnahmen.
Wir vereinbaren vor der Prüfung, welche Seiten, Abläufe und technischen Kriterien untersucht werden. Ob Ihr konkretes Angebot gesetzlichen Pflichten unterliegt, lassen Sie bei Bedarf rechtlich klären. Eine technische Prüfung liefert Befunde zur Barrierefreiheit, aber keine umfassende rechtliche Konformitätsbewertung.
Was geprüft wird
Technische Grundlage unseres Angebots ist WCAG 2.2 Stufe AA: Tastaturbedienung, Fokusmarkierung, Kontraste, Formularbeschriftungen, Alternativtexte, Überschriftenstruktur, Vergrößerung und verständliche Fehlermeldungen. Wir kombinieren automatische Prüfungen mit manuellen Tests. Zusätzliche Anforderungen, etwa aus EN 301 549, werden passend zum vereinbarten Auftrag aufgenommen.
Der Bericht nennt untersuchte Seiten und Abläufe, Prüfkriterien, Befunde mit Fundstellen und Prioritäten für die Behebung. Stichproben und nicht untersuchte Bereiche sind ausdrücklich ausgewiesen. Damit lässt sich entscheiden, was zuerst passiert.
Umsetzung
Die häufigsten Befunde sind schnell behoben: fehlende Beschriftungen, zu blasse Farben, Menüs, die nur mit der Maus aufgehen, Bilder ohne Alternativtext, PDF ohne Struktur. Bei tieferen Problemen, etwa einem Buchungsverfahren, das mit der Tastatur nicht durchlaufen werden kann, sagen wir vorher, was es kostet und was es bringt.
Für PDF-Dokumente gilt derselbe Anspruch, mit eigener Norm: Wie wir PDF/UA erzeugen und mit dem PDF Accessibility Checker prüfen, steht unter Berichte und Publikationen.
Erklärung und Rückmeldung
Wir bereiten die technischen Prüfergebnisse für Ihre Veröffentlichung auf. Außerdem richten wir eine gut auffindbare Kontaktmöglichkeit ein, über die Besucher Probleme bei der Bedienung Ihrer Webseite melden können, zum Beispiel per E-Mail oder Telefon. Auf unserer eigenen Webseite finden Sie diese unter Barrieren melden.
Eine Erklärung nach den Regeln für öffentliche Stellen und die Informationen zu Dienstleistungen nach § 14 BFSG erfüllen unterschiedliche Anforderungen. Welche Angaben Sie veröffentlichen müssen, richtet sich nach dem für Ihr Angebot geltenden Regelwerk. Die rechtliche Freigabe bleibt bei Ihnen beziehungsweise Ihrer Rechtsberatung.
Preise
Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer.
Anfrage
Schicken Sie die Adresse Ihrer Seite. Wir sehen sie an und sagen, was wir ändern würden und was es kostet.